Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayDiV
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der geltenden Gesetzgebung.
Sie gilt für die Website Demokratie Leben, betrieben durch die Volkshochschule Kreis Kronach im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
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Vereinzelnte Links sind ggf nicht vollständig barrierefrei
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Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei
Begründung
Die Volkshochschule Kreis Kronach ist bemüht, ihre Webangebote kontinuierlich zu verbessern. Aufgrund technischer Einschränkungen einzelner Plugins sowie begrenzter Ressourcen konnten noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei umgesetzt werden. Die Korrekturen erfolgen schrittweise.
Alternative Zugangswege
Sollten Sie auf einzelne Inhalte nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt:
Volkshochschule Kreis Kronach
Kulmbacher Straße 1
96317 Kronach
Telefon: 09261 / 6060-0
Telefax: 09261 / 6060-60
E-Mail: info@vhs-kronach.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
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Methodik der Prüfung: Selbstbewertung mit automatisierten und manuellen Tests (u. a. WAVE, Tastaturbedienung, Farbkontraste)
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Erstellungsdatum: 04.06.2025
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Letzte Überprüfung: 04.06.2025
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.
Kontaktstelle:
E-Mail: info@vhs-kronach.de
Telefon: 09261 / 6060-0
Volkshochschule Kreis Kronach – Projektteam Webauftritt Demokratie Leben
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag, ob Maßnahmen erforderlich sind.
Zuständig ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Web: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html